Ratifizierung bzw. Ratifikation
Nach Abschluss von völkerrechtlichen Vertragsverhandlungen kommt es durch Regierungen oder ihre Unterhändler zur Unterzeichnung von Verträgen. Diese Unterzeichnung wird erst rechtswirksam, wenn die verfassungsmäßig zuständigen Institutionen der Vertragsstaaten zugestimmt haben. In der Regel muss zuerst das Parlament seine Zustimmung geben, dann unterzeichnen Regierung/MinisterIn sowie das Staatsoberhaupt. Die Ratifizierungsurkunden werden ausgetauscht bzw. hinterlegt.
Quelle: vgl. Holtmann Everhard (2000): Politik Lexikon, 3. Auflage