Randpartei

Einerseits werden damit Parteien bezeichnet, die ideologisch an den Rändern (rechts oder links) des politischen Spektrums angesiedelt sind.
Parteien mit marginaler Bedeutung im politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess.


Quelle: vgl. Holtmann Everhard (2000): Politik Lexikon, 3. Auflage