Qualifizierte Mehrheit
Bei manchen Abstimmungen ist eine einfache Mehrheit (50% plus eine Stimme) nicht ausreichend. Ein größerer Anteil der Abstimmungsberechtigten muss zustimmen. Für solche Entscheidungen braucht man in der Regel eine qualifizierte Mehrheit, z.B., wenn Verfassungsgesetze in Österreich geändert werden sollen. Hier müssen 2/3 der Abgeordneten zustimmen (wird auch Zweidrittelmehrheit genannt).
Quelle: http://www.politik-lexikon.at/mehrheitsprinzip/, 09.07.2019