Quorum

Bezeichnet die erforderliche Mindestzahl, die angibt, wie viele Leute sich an einer Abstimmung beteiligen oder anwesend sein müssen. Dies bezieht sich vor allem auf Wahlen und Volksbegehren. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Minderheitenpositionen als Zufallsmehrheit durchsetzen. Beispielsweise wenn bei einem Volksentscheid nur eine kleine Minderheit der BürgerInnen teilnimmt.


Quelle: vgl. Holtmann Everhard (2000): Politik Lexikon, 3. Auflage