Seite vorlesenVorlesenVorlesenSeite druckenDruckenWeitere InfosInfosFeedback verschickenHeteronomie Fremdgesetzlichkeit, Fremdbestimmung. Heteronomie bedeutet die Abhängigkeit von fremden Einflüssen, wie Werte und Normen einer Person, Gruppe, Organisation oder eines Staates. Quelle: vgl. Holtmann Everhard (2000): Politik Lexikon, 3. Auflage