Menschenrechte

Die Universalität der Menschenrechte bedeutet, dass Menschenrechte für alle Menschen überall auf der Welt gelten. Weiters gibt es die Unteilbarkeit der Menschenrechte. Damit ist gemeint, dass die Menschenrechte in ihrer Gesamtheit betrachtet werden müssen. Es reicht nicht aus nur einen Teil davon zu beachten und zu denken, damit seien die Menschenrechte erfüllt.
Diese Rechte wurden nach dem Zweiten Weltkrieg von der UNO schriftlich verfasst und den einzelnen Ländern zur Unterzeichnung vorgelegt. Von der UNO wurde am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet.


1950 wurde von den Mitgliedern des Europarates zusätzlich die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten beschlossen (Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK).
Unabhängig von nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Vermögen, politischer, religiöser oder sonstiger Einstellung, gelten die Menschenrechte für alle Menschen gleich!
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind zahlreiche wichtige Punkte in 30 Artikeln geregelt: vom Verbot von Diskriminierung, Folter oder Sklaverei über die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Bildung, Eigentum oder Arbeit bis hin zum Asylrecht oder zur Gewissens-, Glaubens- und Meinungsfreiheit.
Obwohl die meisten Staaten die Menschenrechtserklärung unterzeichnet haben, gibt es in vielen Ländern Menschenrechtsverletzungen. Auch in solchen Ländern, die diese Erklärung unterzeichnet haben. In den einzelnen Ländern beobachten diverse Einrichtungen die jeweilige Menschenrechtssituation. Jährlich wird vom Europarat ein Bericht veröffentlicht, in dem die Situation in den einzelnen Ländern beschrieben wird. Die UNO hat einen UN-Menschenrechtsrat (Human Rights Council) und einen eigenen Hohen Kommissar für Menschenrechte (UN High Commissioner for Human Rights). In Genf befindet sich das Hauptquartier dieser Teilorganisation.
Spezielle Rechte für Kinder sind in der Kinderrechtskonvention aufgelistet.

 

Quelle: www.politik-lexikon.at, für dieses Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.