Initiativantrag-Gesetzentwurf

Die "Initiative ergreifen" bedeutet im Grunde "den Anfang machen". In unserem Fall sind Anträge gemeint, mit denen andere Stellen als die Landesregierung, die normalerweise neue Gesetzesentwürfe dem Landtag vorlegt, einen Vorschlag zur Gesetzesänderung macht. In der Steiermark können z.B. auch 2 oder mehr Landtagsabgeordnete, ein Landtagsausschuss, mind. 80 Gemeinden oder mind. 17.000 wahlberechtigte SteirerInnen verlangen, dass über einen Gesetzesentwurf im Landtag beraten und abgestimmt werden muss.