Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das Parlament der Gemeinde. Als Gemeinderat oder Gemeinderätin bezeichnet man aber auch eine Person, die als Abgeordnete oder Abgeordneter im Gemeinderat sitzt.
Die Gemeinderatsmitglieder werden von Parteien in den Gemeinderat entsandt. Wie viele Gemeinderätinnen und -räte eine Partei stellen darf, hängt von der in der Steiermark alle 5 Jahre stattfindenden Gemeinderatswahl ab. In manchen Gemeinden kandidieren nicht die Parteien, die im Nationalrat vertreten sind, sondern Namenslisten. Der Parteiname bei Namenslisten ist nicht jener einer politischen Partei - wie SPÖ oder ÖVP - sondern der Name des Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin.
Wie viele Mitglieder insgesamt im Gemeinderat sitzen, hängt von der Gemeindegröße ab. In kleinen Gemeinden sind das meist neun, in großen Gemeinden kann der Gemeinderat in der Steiermark aus bis zu 31 (in Graz als Ausnahme 48) Mitgliedern bestehen. Wie im steirischen Landtag gibt es auch im Gemeinderat Ausschüsse und es gibt einen Gemeindevorstand.
Der Gemeinderat ist für alle politischen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig: Möchte z.B. jemand ein Haus bauen, so muss der Gemeinderat das genehmigen. Ebenso muss der Gemeinderat dafür Sorge tragen, dass es einen Gemeindearzt oder eine Gemeindeärztin gibt, dass die Müllabfuhr geregelt ist, die Gemeindestraßen in Ordnung sind und im Winter geräumt werden. In drei Bundesländern (Wien, Niederösterreich, Steiermark) wählt der Gemeinderat den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Manchmal (z.B. in Vorarlberg) wird der Gemeinderat als Gemeindevertretung bezeichnet.
Quelle: www.politik-lexikon.at , (08.01.2025); für dieses Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.