Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist eines der wichtigsten Organe der Europäischen Union (EU). Erstens hat sie das Initiativrecht für neue Rechtsnormen, das heißt die Kommission arbeitet die Rechtsregeln aus, die später der Rat der EU erlässt. Weiters hat die Kommission weitreichende Kontrollbefugnisse, sie achtet darauf, dass alle Mitgliedstaaten das Gemeinschaftsrecht einhalten und erhebt nötigenfalls Klage beim EuGH, außerdem nimmt sie großteils die Außenbeziehungen wahr, sie vertritt also die EU bei anderen internationalen Organisationen.
In der EU-Kommission sitzen 28 KommissarInnen, eine/r aus jedem Mitgliedsland. An der Spitze steht der Kommissionspräsident oder die Kommissionspräsidentin. Die einzelnen Mitglieder der Kommission bearbeiten jeweils ein Ressort (einen Fachbereich), jemand ist z.B. für Justizangelegenheiten zuständig, jemand anderer für Steuern, jemand dritter für Bildung und Jugend. Der erste österreichische Kommissar war Franz Fischler (für den größten Bereich, nämlich Land- und Forstwirtschaft und Fischerei).
Die EU-Kommission ist jeweils fünf Jahre im Amt; bevor sie ihre Arbeit antreten kann, muss das Europäische Parlament der Ernennung der KommissarInnen zustimmen. Das EU-Parlament hat später auch die Möglichkeit, der Kommission das Misstrauen auszusprechen (Misstrauensantrag) und sie damit abzusetzen. Dadurch kann das Parlament, dessen Abgeordnete ja wir wählen, die Arbeit der Kommission kontrollieren.
Quelle: http://www.politik-lexikon.at/, für dieses Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.