Bürger oder Bürgerin = Staatsbürger oder Staatsbürgerin
Jeder Mensch ist Bürger bzw. Bürgerin mit gleichen Rechten und Pflichten. Sehr oft wird dafür auch die Bezeichnung Staatsbürger bzw. Staatsbürgerin verwendet.
Im Mittelalter waren Bürger und Bürgerinnen jene Menschen einer befestigten Stadt mit eigenem Stadtrecht, die - im Gegensatz zu anderen Einwohnern und Einwohnerinnen - bestimmte Bürgerrechte hatten. Gesellschaftlich war das Bürgertum von anderen Gruppen - dem Adel, dem Klerus und dem Bauernstand - abgegrenzt. Nach der Industriellen Revolution wurde Bürgertum meist mit Mittelstand gleichgesetzt.
Es gibt auch die Bezeichnung EU-BürgerInnen: Damit sind alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen der EU-Mitgliedsländer gemeint.
Quelle: www.politik-lexikon.at