Bundesminister/Bundesministerin
Bundesministerinnen und Bundesminister stehen an der Spitze der Bundesministerien. Sie sind Mitglieder der Bundesregierung. Sie sind an keinerlei Weisungen gebunden (können also auch Entscheidungen treffen, die von dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin nicht befürwortet werden). Gleichzeitig sind sie aber von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler abhängig. Denn diese können Minister und Ministerinnen abberufen.
Bundesministerinnen und Bundesminister sind mit ihren Ministerien jeweils für ein bestimmtes Ressort, d.h. für einen bestimmten Bereich, zuständig. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) etwa ist für fast alle Bereiche der Schulen und daneben auch für Forschung und Wissenschaft zuständig. Im Bundesministerium für Finanzen (BMF) werden alle finanziellen Angelegenheiten behandelt.
Der Nationalrat kann Bundesministerinnen und Bundesministern das Misstrauen aussprechen. Wird ein Misstrauensantrag von der Mehrheit der Abgeordneten unterstützt, so muss der Bundesminister bzw. die Bundesministerin zurücktreten.
Quelle: www.politik-lexikon.at, für dieses Portal adaptiert durch beteiligung.st, aktualisiert von Schülerinnen und Schülern der HLW Krieglach.