Bundesminister/Bundesministerin
BundesministerInnen stehen an der Spitze der Bundesministerien und sind damit Mitglieder der Bundesregierung. Sie sind an keinerlei Weisungen gebunden (können also auch Entscheidungen treffen, die von dem/der BundeskanzlerIn nicht befürwortet werden); gleichzeitig sind sie aber abhängig von BundeskanzlerIn bzw. VizekanzlerIn (d.h., er oder sie kann sie abberufen).
BundesministerInnen sind mit ihren Ministerien jeweils für ein bestimmtes Ressort, d.h. für einen bestimmten Bereich zuständig. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) etwa ist für fast alle Bereiche der Schulen und daneben auch für Forschung und Wissenschaft zuständig. Im Bundesministerium für Finanzen (BMF) werden alle finanziellen Angelegenheiten behandelt und im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort die Belange der Wirtschaft, Standortfragen und Digitalisierung.
Der Nationalrat kann BundesministerInnen das Misstrauen aussprechen. Wird ein Misstrauensantrag von der Mehrheit der Abgeordneten unterstützt, so muss der Bundesminister bzw. die Bundesministerin zurücktreten.
Quelle: www.politik-lexikon.at, für dieses Portal adaptiert durch beteiligung.st, aktualisiert von Schülerinnen und Schülern der HLW Krieglach.