Bundespräsident/Bundespräsidentin
Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich. Das bedeutet, er oder sie steht an der Spitze des Landes. Bundespräsidenten und Bundespräsidentinnen werden alle sechs Jahre direkt gewählt. Eine Person kann nur einmal wiedergewählt werden. Das bedeutet, Bundespräsidenten und Bundespräsidentinnen dürfen höchstens zwölf Jahre im Amt bleiben. Wenn ein Bundespräsident oder eine Bundespräsidentin während der Amtszeit stirbt, gibt es neue Bundespräsidentschaftswahlen.
Bundespräsidenten und Bundespräsidentinnen empfangen ausländische Staatsoberhäupter, wie andere Präsidenten und Präsidentinnen oder Könige und Königinnen. Sie sind Oberbefehlshaber oder Oberbefehlshaberinnen des Bundesheeres und können die Bundesregierung einsetzen oder entlassen.
Allerdings üben sie den sogenannten Rollenverzicht aus. Das bedeutet, sie ernennen nicht selbstständig eine Bundesregierung. Stattdessen beauftragen sie meist den Obmann oder die Obfrau jener Partei, die bei den Nationalratswahlen die meisten Mandate bekommen hat, mit der Regierungsbildung. Wenn diese Regierung die Unterstützung der Mehrheit der Abgeordneten des Nationalrates bekommt, wird sie vom Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin in einem feierlichen Akt angelobt und ist damit im Amt.
Bisher gab es in Österreich nur Männer in diesem Amt. Vielleicht wird auch einmal eine Frau dieses Amt bekleiden. Kein Gesetz spricht dagegen.
Bundespräsidenten:
Karl Renner 1945-1950
Theodor Körner 1951-1957
Adolf Schärf 1957-1965
Franz Jonas 1965-1974
Rudolf Kirchschläger 1974-1986
Kurt Waldheim 1986-1992
Thomas Klestil 1992-2004
Heinz Fischer 2004-2016
Alexander Van der Bellen seit 2017
Quelle: www.politik-lexikon.at , für dieses Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.