Briefwahl
Die Briefwahl ist die Möglichkeit der Stimmabgabe per Post. Wenn Du am Wahltag nicht in Dein Wahllokal gehen kannst, kannst Du Dein Wahlrecht mit Briefwahl ausüben.
Ein wichtiger Charakter unseres Wahlrechts ist, dass wir dieses geheim ausüben dürfen und müssen. Damit wird sichergestellt, dass niemand Angst haben muss, wegen seiner Wahlentscheidung verspottet, beschimpft oder verfolgt zu werden. Daher muss auch eine Erklärung auf der Wahlkarte unterschrieben werden. Damit wird bestätigen, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt worden ist.
Wenn Du Dich am Wahltag in der Steiermark aufhältst und nur nicht in das Wahllokal des eigenen Wahlsprengels gehen kannst, brauchst Du die Briefwahl im Grunde auch gar nicht, da Du mit Wahlkarte und Ausweis auch in jedem anderen steirischen Wahllokal wählen kannst. Die Briefwahl ist daher nur nötig, wenn man am Wahltag gar nicht in der Steiermark oder verhindert ist, in ein Wahllokal zu gehen.