Landtagswahl 2010

Die 56 Mitglieder des Landtages Steiermark werden von den wahlberechtigten Landesbürgern (österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Steiermark) aufgrund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechts gewählt.
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