Öffentlicher Dienst

Ist einerseits ein Sammelbegriff für BeamtInnen, Angestellte und ArbeiterInnen, die beim Bund, Ländern und Gemeinden beschäftigt sind.
Andererseits werden mit diesem Begriff die Einrichtungen, wie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, und deren Tätigkeiten bezeichnet

Quelle: vgl. Holtmann Everhard (2000): Politik Lexikon, 3. Auflage