UN-Kinderrechtskonvention

Das „Übereinkommen über die Rechte der Kinder" wurde am 20. 11. 1989 von den Vereinten Nationen beschlossen.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist eine auf die spezielle Situation der Kinder angepasste Menschenrechts-Konvention. Österreich hat die Konvention 1992 unterschrieben. Damit verpflichtet sich Österreich zu allen nötigen Maßnahmen, um die in der Konvention festgeschriebenen Rechte auch in Österreich gültig werden zu lassen.
Alle dem Übereinkommen beigetretenen Staaten müssen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen regelmäßig Berichte darüber vorlegen, was sie zur Durchsetzung der Rechte des Kindes unternommen und wie sie das Übereinkommen umgesetzt haben.

 

Link zu Kinderrechtekonvention:

 www.Kinderrechte.gv.at