EU Ratspräsident/in

Die EU-Ratspräsidentschaft wird im Rotationsprinzip jeweils für 6 Monate von einem EU-Mitgliedstaat wahrgenommen. Österreich hatte zuletzt im ersten Halbjahr 2006 den Vorsitz über den Rat der EU inne. Im zweiten Halbjahr 2009 ist es Schweden, gefolgt von Spanien, das von Jänner bis Juni 2010 die EU-Ratspräsidentschaft wahrnehmen wird. Österreich ist wieder 2019 an der Reihe.

Generell kann sich der Rat der EU in 9 verschiedenen Formationen treffen, nämlich in Zusammensetzung der jeweiligen FachministerInnen. So kann der Rat z.B. aus den FinanzministerInnen oder den JustizministerInnen oder den AußenministerInnen usw. aller Mitgliedstaaten bestehen, je nachdem in welchen Bereich die zu besprechenden Angelegenheiten fallen.
Da der Rat der Europäischen Union in verschiedenen Zusammensetzungen tagt (etwa als Wirtschaftsministerrat, Umweltministerrat etc.), nimmt in jeder dieser Zusammensetzungen ein/e andere/r Minister/in des Landes, das gerade die EU-Ratspräsidentschaft inne hat den Vorsitz ein.
Die wichtigste dieser Zusammensetzungen ist jedoch der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, in dem sich die AußenministerInnen treffen. Der/die Vorsitzende/r dieses Rates kann daher auch allgemein als Präsident/in des Rates der Europäischen Union bezeichnet werden.

Die jeweiligen RessortministerInnen sind zusammen auch für die Rechtsetzung der EU zuständig, wenn sie sich einigen, ergeht eine Verordnung oder Richtlinie, die dann für alle Mitgliedstaaten gleich gilt. Damit ist auch immer der/die zuständige österreichische Minister/in eingebunden, wir sind damit immer dabei wenn "die EU" etwas beschließt.
Damit sind die RessortministerInnen auf europäischer Ebene Rechtsetzungsorgane (Legislative) obwohl sie in ihren Ländern Teil der Regierungen und damit Teil der Verwaltung (Exekutive)sind.

 

Aufgaben
Die Aufgaben des/der Präsidenten/in des Rats der Europäischen Union sind:

  • die Tagungen des Rates zu organisieren und zu leiten, 
  • bei Problemen zwischen Mitgliedstaaten oder zwischen dem Rat und anderen Unionsinstitutionen Kompromissvorschläge in Abstimmung mit den betroffenen Parteien auszuarbeiten und 
  • den Rat gegenüber anderen Institutionen und Organen der Union, sowie gegenüber anderen internationalen Organisationen und Drittstaaten zu vertreten.