BürgerInnenrecht

Ein BürgerInnenrecht ist ein gesetzliches Recht, das ein Staat oder eine vergleichbare Einrichtung den Mitgliedern seines Staatsvolkes (seinen BürgerInnen) zugesteht. Zu den BürgerInnenrechten in einer Demokratie gehören beispielsweise das Wahlrecht und alle anderen Grundrechte, die nicht Menschenrechte sind (welche nicht nur auf die BürgerInnen eines Staates zu beziehen sind).
Unter BürgerInnenrechten versteht man im Allgemeinen aber nur solche Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen BürgerInnen und Staat beziehen, und weniger auf das Verhältnis von EinwohnerInnen des Staates untereinander.

Der Status eines Bürgers bzw. einer Bürgerin und die damit verbundenen BürgerInnenrechte standen nicht immer allen EinwohnerInnen eines Landes oder einer Stadt zu. So war in mittelalterlichen Stadtverfassungen das BürgerInnenrecht ein Privileg, das nur bestimmten EinwohnerInnen der Stadt zuteil wurde.
Ebenso kommen Frauen in Österreich die vollen Rechte erst seit einiger Zeit zu, so wurde z.B. das Wahlrecht für die weiblichen Bürgerinnen erst 1919 eingeführt.

BürgerInnenrechte bilden zusammen mit den Menschenrechten die Grundrechte nach dem Staatsgrundgesetz. In Österreich stehen BürgerInnenrechte ausschließlich österreichischen StaatsbürgerInnen zu, Menschenrechte allen Menschen. Auf verschiedene BürgerInnenrechte, z.B. das Recht auf Freizügigkeit, können sich laut EU-Verträgen auch BürgerInnen anderer EU-Staaten berufen.