Bürger/Bürgerin = Staatsbürger/in

Jeder Mensch ist BürgerIn mit gleichen Rechten und Pflichten. Sehr oft wird dafür auch die Bezeichnung StaatsbürgerIn verwendet. Alle StaatsbürgerInnen der EU-Mitgliedsländer werden als EU-BürgerInnen bezeichnet.

Im Mittelalter waren BürgerInnen jene Menschen einer befestigten Stadt mit eigenem Stadtrecht, die - im Gegensatz zu anderen EinwohnerInnen - bestimmte Bürgerrechte hatten. Gesellschaftlich war das Bürgertum von anderen Gruppen - dem Adel, dem Klerus und dem Bauernstand - abgegrenzt. Nach der Industriellen Revolution wurde Bürgertum meist mit Mittelstand gleichgesetzt.


Quelle: www.politik-lexikon.at, für dieses Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.