Briefwahl

Die Briefwahl ist die Möglichkeit der Stimmabgabe per Post, die seit kurzer Zeit auch in der Steiermark erlaubt ist. Man müsste demnach nicht mehr unbedingt am Wahltag ins Wahllokal um seine Stimme abzugeben
Ein wichtiger Charakter unseres Wahlrechts ist, dass wir dieses geheim ausüben dürfen und müssen, damit jedeR wirklich den oder die wählen kann, der oder dem er/sie seine/ihre Stimme tatsächlich geben möchte und nicht von anderen durch Vorwürfe und drohende Nachteile in seinem Stimmverhalten beeinflusst werden kann.
Daher muss man auch extra eine eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte unterschreiben und damit bestätigen, dass man den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat.
Wenn man sich am Wahltag in der Steiermark aufhält und nur nicht in das Wahllokal des eigenen Wahlsprengels gehen kann, braucht man die Briefwahl im Grunde auch gar nicht, da man mit Wahlkarte und Ausweis auch in jedem anderen steirischen Wahllokal wählen kann. Die Briefwahl ist daher nur nötig, wenn man am Wahltag gar nicht in der Steiermark oder verhindert ist, in ein Wahllokal zu gehen.