Ausschuss

Ausschüsse werden jeweils von einer kleineren Zahl an Abgeordneten gebildet, um Themen für Beschlüsse aufzubereiten oder bestimmte Vorgänge zu untersuchen. Der steiermärkische Landtag kann also zur Vorbereitung einer Verhandlungssache (z.B. eines neuen Gesetzes) einen Ausschuss wählen, der dann in kleinerem Kreis die späteren Beschlusspunkte ausarbeitet. Je nach Bedarf und Komplexität des Themas können mehr oder weniger Abgeordnete im Ausschuss vertreten sein. Ausschüsse werden also immer für bestimmte Zwecke eingerichtet und setzen sich meist aus Abgeordneten aller Parteien zusammen. Eine Besonderheit von Ausschüssen ist, dass sie grundsätzlich nicht öffentlich abgehalten werden. Im Gegensatz zum Landtag kann also nicht jedeR von uns hingehen und zuhören.
Beispiele sind Untersuchungsausschuss, Menschenrechtsausschuss und Ausschuss für Europäische Integration.

 

 Link zu den Ausschüssen des Steiermärkischen Landtages

 Link zu den Ausschüssen des Nationalrates

 

Quelle: www.politik-lexikon.at, für dieses Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.