Jugendschutzgesetz Steiermark
Im Steiermärkischen Jugendschutzgesetz werden nicht nur die Rechte und Pflichten von jungen Menschen angeführt, es bestimmt auch die Verantwortlichkeit von Eltern und Erziehungsberechtigten sowie von UnternehmerInnen und VeranstalterInnen.
Alle Infos unter www.jugendschutz.steiermark.at