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Qualifizierte Mehrheit
Bei manchen Abstimmungen ist eine einfache Mehrheit (50% plus eine Stimme) nicht ausreichend. Ein größerer Anteil der Abstimmungsberechtigten muss zustimmen. Für solche Entscheidungen braucht man in der Regel eine qualifizierte Mehrheit, z.B., wenn Verfassungsgesetze in Österreich geändert werden sollen. Hier müssen 2/3 der Abgeordneten zustimmen (wird auch Zweidrittelmehrheit genannt).
Quorum
Bezeichnet die erforderliche Mindestzahl, die angibt, wie viele Leute sich an einer Abstimmung beteiligen oder anwesend sein müssen. Dies bezieht sich vor allem auf Wahlen und Volksbegehren. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Minderheitenpositionen als Zufallsmehrheit durchsetzen. Beispielsweise wenn bei einem Volksentscheid nur eine kleine Minderheit der BürgerInnen teilnimmt.
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