Qualifizierte Mehrheit
Bei demokratischen Entscheidungen gilt jenes Ergebnis, das von einer Mehrheit der Wählenden bevorzugt wird - das nennt man Mehrheitsprinzip. Es gibt aber unterschiedliche Arten von notwendigen Mehrheiten.
Für manche Entscheidungen braucht man eine qualifizierte Mehrheit, z.B., wenn Verfassungsgesetze in Österreich geändert werden sollen. Hier müssen 2/3 der Abgeordneten zustimmen (Zweidrittelmehrheit).
Die einfache Mehrheit bedeutet 50 % plus eine Stimme. Plus eine Stimme heißt, dass bei einem Gleichstand keine Entscheidung zustande kommt. Um in jedem Fall eine einfache Mehrheit zu bekommen, gibt es in vielen öffentlichen Einrichtungen eine ungerade Anzahl an Abgeordneten (z.B. in den meisten österreichischen Gemeinderäten).
Quelle: http://www.politik-lexikon.at/mehrheitsprinzip/, 27.2.2025